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Stellungnahme zur Test- und Maskenpflicht an Schulen

Natürlich sind auch wir und unsere Kinder von der Testpflicht an der Schulen betroffen und in vielen wesentlichen Punkten nicht damit einverstanden.

Für uns sind zwei Dinge äußert wichtig: nicht tatenlos zusehen und dennoch einen respektvollen Ton zu wahren. Hinter jeder Handlung steht ein Mensch und diesen versuchen wir zu erreichen.

Im ersten Schritt haben wir unsere Schulen über die Gefahren, welche von den Tests für Sie, für unsere Kinder aber auch für die Umwelt bestehen, unterrichtet. Und die Lehrer und Rektoren auf die persönliche Haftung und die s.g. Remonstrationspflicht aufmerksam gemacht. Die versendeten Schreiben stellen wir als Download zur Verfügung.

Abhängig von den Antworten, werden wir die nächsten rechtlich nötigen Schritte einleiten und euch an dieser Stelle darüber informieren.

Weiter unten haben wir zudem eine Aufzählung der gesetzlichen Regelungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgenommen, auf die jeder Betroffene Bezug nehmen kann:

Beamtenstatusgesetz § 33 + 38:

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__38.html

Demzufolge haben Sie einen Eid geschworen, der voraussetzt, dass sie sich zum Grundgesetz bekennen und für dessen Einhaltung eintreten.

Staatshaftung

Die Staatshaftung für Beamte wurde bereits 1982 durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben, was verkürzt bedeutet, dass Sie die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit von ihren dienstlichen Handlungen tragen und im Zweifelsfall persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen Besitz.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=19.10.1982&Aktenzeichen=2%20BvF%201%2F81

Remonstrationspflicht

Verbeamtete Lehrer haben eine Remonstrationspflicht, die sich aus dem geleisteten Diensteid ergibt. Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.

Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

http://www.rechtslexikon.net/d/beamtenhaftung/beamtenhaftung.htm#:~:text=%20%28§%20839%20BGB%29%20ist%20die%20Haftung%20eines%2cDritten%20hier%20überhaupt%20nicht%20haftet%20%28Art.%2034%20GG%29.

Beamte und Personen im öffentlichen Dienst, die an den Dienstanweisungen ihrer Vorgesetzten festhalten, obwohl diese gegen Artikel 1-19 des GG verstoßen, sind laut Artikel 34 GG in Verbindung mit §839 BGB zum persönlichen Schadenersatz verpflichtet.

Haftungsausschluss

1.Inhalt

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Persoenliches-Schreiben.pdf
Antigenschnelltest-Roche-.pdf
Sicherheitsdatenblatt-Triton-X-3051-CH-DE.pdf
Packungsbeilage-SARS-CoV-Antigentest-Roche.pdf
Was-bedeutet-remonstrieren_selbstverantwortung.pdf
Gefaehrdungsbeurteilung-an-Schulen-RA-Holger-Fischer.pdf