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Persönliche Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz von 01.03.2020

Liebe Mitglieder, Förderer und Unterstützer von SEIN e. V.

SEIN e. V. hatte bei seiner Gründung ein Ziel:

Jedem das Gefühl zu geben, nicht weiter alleine zu sein – sich zusammen zu setzen, Kontakte zu knüpfen und etwas Gemeinsames zum Wohle aller zu gründen. Wie alle anderen auch mussten wir jedoch feststellen, dass aller Anfang schwer ist. Wir blieben und bleiben aber weiter unserer Verantwortung treu, sich weder klein kriegen noch entmutigen zu lassen. Das haben wir jedem versprochen, der sich uns persönlich anvertraut hat. Dazu stehen wir auch weiterhin. Wir bemühen uns, allem was auf uns zukommt, gerecht zu werden.

Wie immer wird man aus den eigenen Recherchen schlauer. Wir brauchen dazu immer etwas länger, weil es durch viele verschiedene Informationen (die zwar immer gut gemeint sind) für uns allerdings viel schwieriger wird, das Richtige zu tun und dabei weder in Panik, noch in Hoffnungslosigkeit oder ähnliche Gefühle der Hilflosigkeit zu verfallen.

Erfolg von Verfassungsbeschwerde bei 1-2%

Dazu hatten wir erst beschlossen, eine wirklich taffe und bekannte Rechtsanwältin mit unserem Anliegen zu beauftragen. Laut Aussage dieser Rechtsanwältin (und die Zahlen geben ihr leider Recht), liegen die Aussichten auf Erfolg bei Verfassungsbeschwerden, die durch Anwälte eingereicht werden, bei lediglich 1-2 %. Die Berufung auf den Artikel 2 Abs. 2 des GG (körperliche Unversehrtheit) hat wenig Aussicht auf Erfolg, da Artikel 2 Abs. 2 GG im Infektionsschutzgesetz (IfSG) schon von vornherein eingeschränkt wurde. Wir haben jedoch einen wirklich interessanten und plausiblen Grund gefunden, der gegen diese Immunitätsausweise spricht.

Warum macht Ihr das alles?

Ein Freund aus unserem Kreis hat uns seine Hilfe angeboten. Er hat uns die betreffenden Stellen des Grundgesetzes (GG) gezeigt und auch die Rechtsgutachten des Professors Dr. C. Langenfeld herausgesucht. Somit sind alle Anhänge auch rechtlich überprüfbar. Vor allen Dingen aber – das war uns besonders wichtig – für jeden von uns einfach und logisch nachvollziehbar.

Unser Freund hat uns auch eine wichtige Frage gestellt: „Warum macht ihr das alles?“

Für uns lag die Antwort klar auf der Hand: „Weil wir ein schlechtes Gewissen haben, wenn unsere Kinder mit Dingen geimpft werden, deren Nebenwirkungen für sie dann schlimme Folgen haben können. Weil sich unsere Kinder weder wehren noch selbst aufbegehren können. Weil sie sich bei uns sicher fühlen wollen und wir sie vor Schaden beschützen möchten. Und weil wir alle keine Verantwortung für Stoffe übernehmen wollen, die schädlich sein können.“

Das Gefühl haben aber nicht nur wir als Eltern. Auch Pflegekräfte oder Ärzte können sich immer auf die Gewissensentscheidung berufen.

Auch Wehrdienstverweigerer können den Dienst an der Waffe verweigern, weil sie andere Menschenleben für ebenso wichtig nehmen wie das eigene. Das soll nur ein praktisches Beispiel dafür sein. Es zeigt uns wie schwer wir alle mit Konflikten psychischer und physischer Natur zu kämpfen haben. Uns als Eltern ist das Wohlergehen unserer Kinder das Wichtigste.

Aufgrund der Gutachten, der Artikel des Grundgesetzes (GG), der bereits verfügten Verordnungen und der gelebten Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben wir diese Verfassungsbeschwerde erarbeitet, die vollkommen transparent, absolut rechtskonform und empathisch niedergelegt ist.

Dazu möchten wir folgende wichtige Punkte vorab erläutern

Betroffene dürfen nach dem GG selbständig und kostenlos eine eigene Verfassungsbeschwerde individuell formulieren. Keiner hat die gleichen emotionalen Gründe, daher können und dürfen wir (aus Rücksicht der Individualität jedes Einzelnen) hier leider keine Vorgaben machen.

Jeder sollte dem BVerfG allerdings eine klare Frist setzen, damit unsere und Eure schlaflosen Nächte aufhören können.Hier empfehlen wir aufgrund der Dringlichkeit jedes Einzelnen 5 Arbeitstage.

Die weitere Vorgehensweise, sollte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben (wovon wir allerdings nicht ausgehen), ist dann – ebenfalls für alle kostenlos – vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) zu ziehen, um dort die Entscheidung des BVerfG überprüfen zu lassen und um Aufhebung der Ablehnung zu bitten.

Es gäbe auch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) zu wenden. Er kann keine nationalen Urteile aufheben, sondern nur eine Verletzung der Menschenrechte feststellen und einen Staat zu Schadensersatz verpflichten.

Persönliches Schreiben verfassen

Die Gründungsmitglieder von SEIN e. V. haben bereits ihre persönlichen Schreiben verfasst, gesammelt und mit einem offiziellen Begleit- und Unterstützungsbrief von SEIN e. V. ans BVerfG geschickt. Natürlich kann jeder auf unser Schreiben vom 14.02.2021 verweisen.

Eine Kopie dieses Schreibens geht an über 700 Email-Adressen von Behörden (Ministerien, LRAs, Gesundheitsämter etc.) und einige öffentliche Pressestellen.

Von Anfang an war es uns ein Anliegen, dass jeder seine Entscheidungen nach seinem Gewissen und nach seiner Verantwortung für seine Kinder selbstverantwortlich und frei trifft. Manche mögen sich diese Entscheidung leicht machen. Wir Eltern aber bewusst schwer. Beide Seiten verdienen die gleichen Rechte, siehe Artikel 3 GG. Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Wir möchten dazu auch gerne Eure Meinungen hören. Denn dann wissen wir, dass keiner mehr hier alleine mit seinen Sorgen und Nöten bleiben braucht. Wie alle wollen wir die Freiheit der Entscheidung haben, nach unserem Gewissen zu handeln. Die gesetzliche und rechtliche Sicherheit und Freiheit in diesem Lande soll allen Menschen hier zugestanden werden. Das ist unser Ansatz. Unser Antrieb. Unsere Bestimmung und unser aller Schicksal.

Unter https://t.me/msg_verfassungsbeschwerde_SEINeV, https://www.facebook.com/seinev.de und natürlich den direkten Link über https://sein-ev.de/2021/02/16/verfassungsbeschwerde-gegen-das-masernschutzgesetz/ können diese Informationen jedem zur Verfügung gestellt werden.

Neumitglieder und Spender sind natürlich herzlich Willkommen – als „unabhängige Patientenlobby“ haben wir noch viel vor.